Fragen & Antworten zur Teilzeitausbildung
Auch mit Kind, pflegebedürftigen Angehörigen oder körperlichen Einschränkungen einen vollwertigen Berufsabschluss erlangen? Möglich macht dies die sogenannte „Teilzeitausbildung“ (TZA): Was diese so besonders macht, wie ein passender Betrieb gefunden wird und für wen sich die Teilzeitausbildung eignet, haben die Spezialistinnen und Spezialisten aus der Ausbildungsstellenvermittlung im Folgenden zusammengefasst.
Eine Teilzeitausbildung (TZA) soll insbesondere Jugendlichen und jungen Erwachsenen ermöglichen, trotz eigener Kinder, pflegebedürftiger Angehörige oder körperlicher Einschränkungen einen vollwertigen Abschluss in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf (= Ausbildung mit Berufsschule und Praxisphasen im Betrieb) zu erwerben. Hierfür wird die wöchentliche Arbeitszeit im Betrieb reduziert. Die vollständige Teilnahme am Berufsschulunterricht bleibt verpflichtend.
Jein: Einen gesetzlichen Anspruch auf die Teilzeitausbildung gibt es nur, wenn ein dualer, staatlich anerkannter Ausbildungsberuf - also eine Ausbildung mit Berufsschule und Praxisphasen im Betrieb - gewählt wird. Ausbildungen bei einem privaten Träger (z. B. Kosmetikinstitut, Fremdspracheninstitut) fallen also beispielsweise nicht darunter. Hier empfiehlt sich, direkt mit den Schulen zu versuchen, eine individuelle Lösung zu erarbeiten. Eine umfangreiche Sammlung an Steckbriefen zu den verschiedenen Ausbildungsberufen gibt es auf »BERUFENET, einem Angebot der Bundesagentur für Arbeit.
Ausbildungsstellen werden bislang nur selten explizit in Teilzeit ausgeschrieben. Unterstützung bei der Stellensuche, Information und Beratung zur Teilzeitausbildung (TZA erhalten Kundinnen und Kunden des Jobcenters Schwalm-Eder bei der jeweiligen »Ausbildungsstellenvermittlung sowie bei der »Beauftragten für Chancengleichheit (BCA) Frau Rein.
Mit der Neuregelung des »Berufsbildungsgesetz (BBiG) 2020 wurde die Teilzeitberufsausbildung gestärkt und geöffnet. So können neben Jugendlichen mit Kindern etwa auch Menschen mit Behinderung, Lernbeeinträchtigte, Geflüchtete und Personen, die nebenher noch arbeiten müssen, eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren.
Bei der Teilzeitausbildung sind zwei Varianten möglich:
- Variante 1 (bevorzugt) - ohne Verlängerung der Ausbildungsdauer: Die Ausbildungszeit einschließlich des Berufsschulunterrichts umfasst zwischen 25 und unter 40 Wochenstunden.
- Variante 2 - mit Verlängerung der Ausbildungsdauer: Die Ausbildungsdauer verlängert sich meistens um 1 Jahr. Die Ausbildungszeit einschließlich des Berufsschulunterrichtes beträgt mindestens 20 Wochenstunden.
Haben sich Ausbildungsbetrieb und Auszubildender auf eine Ausbildung in Teilzeit geeinigt, muss dafür gemeinsam bei der zuständigen Handwerks-, Industrie- oder Landwirtschaftskammer ein Antrag gestellt werden. Dieser muss schriftlich eingereicht werden. Alle weiteren Vereinbarungen (z. B. die wöchentliche Arbeitszeit) werden im Ausbildungsvertrag festgehalten.
Teilzeitausbildung: Informationen für Unternehmen
Rein rechtlich gesehen nein. Mit ihrer Flexibilität und ihrer Offenheit zeichnen sich Betriebe jedoch als familienfreundliche Arbeitgeber aus und gewinnen sehr motivierte und verantwortungsbewusste junge Menschen.
Für Ausbildungsbetriebe im Schwalm-Eder-Kreis ist die Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg (»www.ihk-kassel.de) bzw. die Kreishandwerkerschaft für das Handwerk (»www.handwerk-schwalm-eder.de) zuständig.
Teilzeitausbildung (TZA): Weitere Informationen
Unter »teilzeitausbildung.de sind umfangreiche Informationen, PDFs und weiterführende Links für Ausbildungsinteressierte und Unternehmen zusammengefasst.