Fragen & Antworten zur Teilzeitausbildung

Auch mit Kind, pflegebedürftigen Angehörigen oder körperlichen Einschränkungen einen vollwertigen Berufsabschluss erlangen? Möglich macht dies die sogenannte „Teilzeitausbildung“ (TZA): Was diese so besonders macht, wie ein passender Betrieb gefunden wird und für wen sich die Teilzeitausbildung eignet, haben die Spezialistinnen und Spezialisten aus der Ausbildungsstellenvermittlung im Folgenden zusammengefasst.

Was ist eine Teilzeitausbildung?

Eine Teilzeitausbildung (TZA) soll insbesondere Jugendlichen und jungen Erwachsenen ermöglichen, trotz eigener Kinder, pflegebedürftiger Angehörige oder körperlicher Einschränkungen einen vollwertigen Abschluss in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf (= Ausbildung mit Berufsschule und Praxisphasen im Betrieb) zu erwerben. Hierfür wird die wöchentliche Arbeitszeit im Betrieb reduziert. Die vollständige Teilnahme am Berufsschulunterricht bleibt verpflichtend.

Können alle Ausbildungen in Teilzeit absolviert werden?

Jein: Einen gesetzlichen Anspruch auf die Teilzeitausbildung gibt es nur, wenn ein dualer, staatlich anerkannter Ausbildungsberuf - also eine Ausbildung mit Berufsschule und Praxisphasen im Betrieb - gewählt wird. Ausbildungen bei einem privaten Träger (z. B. Kosmetikinstitut, Fremdspracheninstitut) fallen also beispielsweise nicht darunter. Hier empfiehlt sich, direkt mit den Schulen zu versuchen, eine individuelle Lösung zu erarbeiten. Eine umfangreiche Sammlung an Steckbriefen zu den verschiedenen Ausbildungsberufen gibt es auf »BERUFENET, einem Angebot der Bundesagentur für Arbeit.

Wie finde ich einen Betrieb, der die Teilzeitausbildung ermöglicht?

Ausbildungsstellen werden bislang nur selten explizit in Teilzeit ausgeschrieben. Unterstützung bei der Stellensuche gibt es im »ALF-Projekt, Information und Beratung zur Teilzeitausbildung (TZA erhalten Kundinnen und Kunden des Jobcenters Schwalm-Eder bei der jeweiligen »Ausbildungsstellenvermittlung sowie bei der »Beauftragten für Chancengleichheit (BCA) Frau Rein.

Wer kann eine Teilzeitausbildung absolvieren?

Mit der Neuregelung des »Berufsbildungsgesetz (BBiG) 2020 wurde die Teilzeitberufsausbildung gestärkt und geöffnet. So können neben Jugendlichen mit Kindern etwa auch Menschen mit Behinderung, Lernbeeinträchtigte, Geflüchtete und Personen, die nebenher noch arbeiten müssen, eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren.

Welche Varianten der Teilzeitausbildung gibt es?

Bei der Teilzeitausbildung sind zwei Varianten möglich:

  • Variante 1 (bevorzugt) - ohne Verlängerung der Ausbildungsdauer: Die Ausbildungszeit einschließlich des Berufsschulunterrichts umfasst zwischen 25 und unter 40 Wochenstunden.
  • Variante 2 - mit Verlängerung der Ausbildungsdauer: Die Ausbildungsdauer verlängert sich meistens um 1 Jahr. Die Ausbildungszeit einschließlich des Berufsschulunterrichtes beträgt mindestens 20 Wochenstunden.
Wie beantragt man eine Teilzeitausbildung?

Haben sich Ausbildungsbetrieb und Auszubildender auf eine Ausbildung in Teilzeit geeinigt, muss dafür gemeinsam bei der zuständigen Handwerks-, Industrie- oder Landwirtschaftskammer ein Antrag gestellt werden. Dieser muss schriftlich eingereicht werden. Alle weiteren Vereinbarungen (z. B. die wöchentliche Arbeitszeit) werden im Ausbildungsvertrag festgehalten.

Teilzeitausbildung: Informationen für Unternehmen

Bin ich als Arbeitgeber verpflichtet, Teilzeitausbildungsstellen zur Verfügung zu stellen bzw. zu besetzen?

Rein rechtlich gesehen nein. Mit ihrer Flexibilität und ihrer Offenheit zeichnen sich Betriebe jedoch als familienfreundliche Arbeitgeber aus und gewinnen sehr motivierte und verantwortungsbewusste junge Menschen.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich einen Ausbildungsplatz in Teilzeit anbieten möchte?

Unternehmen im Schwalm-Eder-Kreis, die sich über die Teilzeitausbildung informieren oder einen Ausbildungsplatz zur Verfügung stellen möchten, wenden sich bitte an „Ausbildung im ländlichen Raum fördern - ALF“. Für Ausbildungsbetriebe im Schwalm-Eder-Kreis ist die Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg (www.ihk-kassel.de) bzw. die Kreishandwerkerschaft für das Handwerk (www.handwerk-schwalm-eder.de) zuständig.

Teilzeitausbildung (TZA): Weitere Informationen

Unter »teilzeitausbildung.de sind umfangreiche Informationen, PDFs und weiterführende Links für Ausbildungsinteressierte und Unternehmen zusammengefasst. Dieses Projekt wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds als Teil der Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie finanziert. Verantwortet wird die hessische Initiative durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration.