Kooperationsplan
Im Bereich der Arbeitsvermittlung hat der „Kooperationsplan“ die bisherige „Eingliederungsvereinbarung“ (EGV) abgelöst.
Was ist der Kooperationsplan?
Der rechtlich unverbindliche neue Kooperationsplan stellt eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Arbeitsvermittlung und Bürgergeldbeziehenden in den Vordergrund. Er hält die nächsten Schritte und Vereinbarungen bis zum nächsten Beratungstermin fest.