Bildung & Teilhabe
Unterstützung für Kinder und Jugendliche
Die finanzielle Unterstützung („Leistungen“) durch das sogenannte „Bildungs- und Teilhabepaket“ ermöglicht Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre am sozialen und kulturellen Leben teilzuhaben.
Als Kundin oder Kunde des Jobcenters können Sie Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten, wenn ihr Kind …
- jünger als 25 Jahre ist,
- eine Kindertagesstätte (KiTa) oder eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht und
- keine Ausbildungsvergütung erhält.
Für die nachfolgenden Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket müssen Sie keinen separaten Antrag stellen. Das Paket gilt automatisch als mitbeantragt, wenn Sie beim Jobcenter Schwalm-Eder den Antrag auf Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder den Weiterbewilligungsantrag (WBA) stellen. Die einzelnen Bedarfe müssen jedoch nachgewiesen werden.
Übersicht: Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Höhe?
Schülerinnen und Schüler erhalten für ihre Schulausstattung einen finanziellen Zuschuss, deren Höhe jährlich neu festgelegt wird. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen jeweils zum 1. August und 1. Februar eines Jahres.
Das müssen Sie tun:
Reichen Sie Ihrem Sachbearbeiter/Ihrer Sachbearbeiterin eine Schulbescheinigung ein – nutzen Sie dafür gerne den Postfachservice SGB II von »www.jobcenter.digital.
Auszahlung:
Die Auszahlung erfolgt auf das bei uns angegebene Konto.
Höhe?
Die Kosten werden vollständig übernommen, wenn eine Bestätigung über die Notwendigkeit von der Schule vorliegt.
Das müssen Sie tun:
Es wird ein Vordruck, auf dem die Notwendigkeit der Lernförderungen durch den Lehrer bestätigt wird, benötigt. Diesen erhalten Sie von Ihrer Schule, in den Eingangszonen Ihres Jobcenters oder als PDF-Datei zum Download (s. unten). Den ausgefüllten Vordruck reichen Sie anschließend dem Jobcenter ein: Das geht auch ganz bequem online über »www.jobcenter.digital.
Auszahlung:
Sie erhalten vom Jobcenter einen Bewilligungsbescheid über die Lernförderung und die Abrechnung erfolgt ganz bequem durch den Schwalm-Eder-Kreis an den Anbieter.
Höhe?
Tatsächliche Höhe der Kosten der Mittagsverpflegung in Schule, im Hort oder im Kindergarten.
Das müssen Sie tun:
Reichen Sie Ihrem Sachbearbeiter/Ihrer Sachbearbeiterin einen Nachweis über die Teilnahme an der Mittagsverpflegung ein – nutzen Sie dafür gerne den Postfachservice SGB II von »www.jobcenter.digital.
Auszahlung:
Sie erhalten vom Jobcenter einen Bewilligungsbescheid über die Mittagsverpflegung und die Abrechnung erfolgt ganz bequem durch den Schwalm-Eder-Kreis an den Anbieter.
Höhe?
Für Mitgliedsbeiträge im Verein, Unterricht in künstlerischen Fächern und die Teilnahme an Freizeiten können pauschal 15 EUR monatlich für jedes Kind bewilligt werden.
Das müssen Sie tun:
Reichen Sie Ihrem Sachbearbeiter/Ihrer Sachbearbeiterin einen entsprechenden Nachweis über die Teilnahme der oben genannten Angebote ein – vorzugsweise über den Postfachservice SGB II von »www.jobcenter.digital.
Auszahlung:
Die Auszahlung erfolgt auf das bei uns angegebene Konto.
Höhe?
Die Übernahme der Kosten des »Schülertickets Hessen wird für die Fahrt zur nächstgelegenen weiterführenden Schule bewilligt, wenn die Kosten von anderer Stelle nicht übernommen werden.
Voraussetzung:
Die Schülerinnen und Schüler können die nächstgelegene Schule nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen und der Fachbereich 40 des Schwalm-Eder-Kreises hat die Anspruchsberechtigung geprüft.
Das müssen Sie tun:
Sollte ein Schülerticket benötigt werden, informieren Sie bitte Ihren Sachbearbeiter/Ihre Sachbearbeiterin – vorzugsweise über den Postfachservice SGB II von »www.jobcenter.digital. Liegt das Schülerticket bereits vor, reichen Sie uns davon bitte eine Kopie über »www.jobcenter.digital ein.
Auszahlung:
Sind die Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Auszahlung auf das bei uns angegebene Konto.
Höhe?
Für die Teilnahme Ihres Kindes an mehrtägigen Fahrten werden die Kosten in maximaler Höhe des Schulwandererlasses Hessen übernommen.
Das müssen Sie tun:
Reichen Sie Ihrem Sachbearbeiter/Ihrer Sachbearbeiterin eine Bestätigung der Schule über die geplante Klassenfahrt und dem Umfang der Kosten ein – vorzugsweise über den Postfachservice SGB II von »www.jobcenter.digital.
Auszahlung:
Die Zahlung erfolgt in der Regel an die Schule bzw. an den Lehrer/die Lehrerin. Sollte die Zahlung von Ihnen bereits erfolgt sein können die Kosten auch direkt an Sie überwiesen werden.
Höhe?
Für die Teilnahme Ihres Kindes an Tagesausflügen der Kindertagesstätte oder der Schule werden die tatsächlichen Kosten übernommen.
Das müssen Sie tun:
Reichen Sie Ihrem Sachbearbeiter/Ihrer Sachbearbeiterin eine Bestätigung der KiTa oder der Schule über den geplanten Ausflug und den Umfang der Kosten ein. Dies können Sie über den Postfachservice SGB II von »www.jobcenter.digital erledigen.
Auszahlung:
Die Zahlung erfolgt in der Regel an die Eltern.