Bildung & Teilhabe

Unterstützung für Kinder und Jugendliche

Die finanzielle Unterstützung („Leistungen“) durch das sogenannte „Bildungs- und Teilhabepaket“ ermöglicht Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre am sozialen und kulturellen Leben teilzuhaben.

Als Kundin oder Kunde des Jobcenters können Sie Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten, wenn ihr Kind …

  • jünger als 25 Jahre ist,
  • eine Kindertagesstätte (KiTa) oder eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht und
  • keine Ausbildungsvergütung erhält.

Für die nachfolgenden Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket müssen Sie keinen separaten Antrag stellen. Das Paket gilt automatisch als mitbeantragt, wenn Sie beim Jobcenter Schwalm-Eder den Antrag auf Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder den Weiterbewilligungsantrag (WBA) stellen. Die einzelnen Bedarfe müssen jedoch nachgewiesen werden.

Übersicht: Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket

Persönlicher Schulbedarf für Schüler/-innen bis 25 Jahre

Höhe:
Schülerinnen und Schüler erhalten für ihre Schulausstattung einen finanziellen Zuschuss, deren Höhe jährlich neu festgelegt wird. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen jeweils zu Beginn des 1. und 2. Schulhalbjahres. Im Februar 2023 beträgt die Höhe des Zuschusses 58 EUR und im August 2023 116 EUR.

Was müssen Sie tun?
Reichen Sie Ihrem Sachbearbeiter/Ihrer Sachbearbeiterin eine Schulbescheinigung ein – nutzen Sie dafür gerne den Postfachservice SGB II von »www.jobcenter.digital.

Auszahlung:
Die Auszahlung erfolgt auf das Konto der Eltern.
 

Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Höhe:
Für das Mittagessen in Schule, Hort oder KiTa bekommt Ihr Kind einen Gutschein.

Voraussetzung für die Bewilligung:
Das gemeinschaftliche Mittagessen muss von der Schule oder der Kindertagesstäte organisiert sein.

Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Träger.
 

Lernförderung (Nachhilfe)

Höhe:
Die Kosten werden vollständig übernommen.

Hinweis: Diese Regelung gilt für Bewilligungszeiträume bis zum 31. Dezember 2023. Es ist also kein separater Antrag für die Lernförderung notwendig!

Was müssen Sie tun?
Sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter/Ihrer Sachbearbeiterin.

Voraussetzung für die Bewilligung:
Die Schule selbst hat kein entsprechendes Angebot und bestätigt den Bedarf an Lernförderung.

Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Nachhilfeträger.
 

Kultur, Sport und Freizeit für Kinder bis 18 Jahre

Höhe:
Für Mitgliedsbeiträge im Verein, Unterricht in künstlerischen Fächern und die Teilnahme an Freizeiten können pauschal 15 EUR monatlich für jedes Kind bewilligt werden.

Was müssen Sie tun?
Reichen Sie Ihrem Sachbearbeiter/Ihrer Sachbearbeiterin eine Mitgliedsbescheinigung oder die Bestätigung der Mitgliedschaft ein – vorzugsweise über den Postfachservice SGB II von »www.jobcenter.digital.

Auszahlung:
Die Auszahlung erfolgt auf das Konto der Eltern.
 

Schülerbeförderung ab dem Besuch der Sekundarstufe II für Schüler/-innen bis 25 Jahre

Höhe:
Eine Zuzahlung zum Schülerticket Hessen für die Fahrt zur nächstgelegenen weiterführenden Schule wird bewilligt, wenn die Kosten von anderer Stelle nicht übernommen werden und aus dem Regelbedarf nicht gedeckt werden können.

Voraussetzung:
Die Schülerinnen und Schüler können die nächstgelegene Schule nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen.

Auszahlung:
Die Auszahlung erfolgt auf das Konto der Eltern.
 

Mehrtägige Klassenfahrten für Schüler/-innen bis 25 Jahre

Höhe:
Für die Teilnahme Ihres Kindes an mehrtägigen Klassenfahrten in der Schule werden die tatsächlichen Kosten für Fahrt, Übernachtung, Verpflegung und Eintritt im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen übernommen (max. 600 EUR für Inlandsfahrten und max. 900 EUR für Auslandsfahrten).

Was müssen Sie tun?
Reichen Sie Ihrem Sachbearbeiter/Ihrer Sachbearbeiterin eine Bestätigung der Schule über die geplante Klassenfahrt und dem Umfang der Kosten ein – vorzugsweise über den Postfachservice SGB II von »www.jobcenter.digital.

Auszahlung:
Die Zahlung erfolgt in der Regel an die Schule bzw. an den Lehrer/die Lehrerin oder auf Wunsch auch an die Eltern.
 

Eintägige KiTa- oder Schulausflüge

Höhe:
Für die Teilnahme Ihres Kindes an Tagesausflügen der Kindertagesstätte oder der Schule werden die tatsächlichen Kosten für Fahrt und Eintritt übernommen.

Was müssen Sie tun?
Reichen Sie Ihrem Sachbearbeiter/Ihrer Sachbearbeiterin eine Bestätigung der KiTa oder der Schule über den geplanten Ausflug und den Umfang der Kosten ein. Dies können Sie über den Postfachservice SGB II von »www.jobcenter.digital rund um die Uhr unkompliziert und schnell online von zuhause aus erledigen.

Auszahlung:
Die Zahlung erfolgt in der Regel an die Eltern.
 

Mehrtägige Fahrten mit der KiTa

Höhe:
Für die Teilnahme Ihres Kindes an mehrtägigen Fahrten in der Kindertagesstätte werden die tatsächlichen Kosten für Fahrt, Übernachtung, Verpflegung und Eintritt übernommen.

Was müssen Sie tun?
Reichen Sie Ihrem Sachbearbeiter/Ihrer Sachbearbeiterin eine Bestätigung der KiTa über die geplante Fahrt und den Umfang der Kosten ein – vorzugsweise über den Postfachservice SGB II von »www.jobcenter.digital.

Auszahlung:
Die Zahlung erfolgt in der Regel an die Kindertagesstätte.
 

Fragen zum Bildungs- und Teilhabepaket?

Unsere Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) Frau Rein berät und informiert Sie gerne: Sie erreichen Frau Rein per E-Mail unter und telefonisch (05622 9899-30). Die Durchwahl Ihres Sachbearbeiters oder Ihrer Sachbearbeiterin finden Sie auf der jeweiligen »Standortseite hinterlegt.
 
Regelmäßig finden auch (Online-)Informationsveranstaltungen zum Bildungs- und Teilhabepaket statt. Aktuelle Termine sind in unserem »Veranstaltungskalender hinterlegt.