Fördermöglichkeiten

Der erste Eindruck passt?

Der erste Eindruck eines Bewerbers oder einer Bewerberin im Bürgergeldbezug passt, aber als künftiger Mitarbeiterin oder künftigem Mitarbeiter fehlen noch Qualifikationen, berufliche Erfahrungen oder Kenntnisse?

Sprechen Sie uns an! Die „Rucksackvermittlung“ des Jobcenters Schwalm-Eder berät gerne ausführlich zu den Fördermöglichkeiten rund um Ihre neue Kollegin/Ihren neuen Kollegen.

  • Unternehmen aus dem Raum Schwalmstadt:
    Bitte wenden Sie sich an Frau Beil (Tel. 06691 8068-204).
  • Unternehmen aus dem Raum Homberg:
    Gerne ist Herr Fischer (Tel. 05681 9367-79) für Sie da.
  • Unternehmen aus dem Raum Fritzlar:
    Ihre Fragen beantwortet gerne Frau Schmidt-Schultheis (Tel. 05622 9899-42).
  • Unternehmen aus dem Raum Melsungen:
    Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Holl (Tel. 05661 9291-36).

Grundsätzlich möglich sind:

Eingliederungszuschuss (EGZ)

Das Jobcenter kann Arbeitgeber mit einem Eingliederungszuschuss (EGZ) unterstützen, wenn von der neuen Arbeitskraft eine geringere Leistung als üblich zu erwarten ist. Hierbei zahlen wir einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Dieser Zuschuss soll die geringere Leistung der Arbeitskraft ausgleichen. Er ist zeitlich befristet.

Förderhöhe und -dauer hängen immer vom Einzelfall ab!

Bitte beachten Sie: Den Eingliederungszuschuss müssen Sie beantragen, bevor Ihre neue Mitarbeiterin oder Ihr neuer Mitarbeiter die Arbeit aufnimmt. Eine normale betriebsübliche Einarbeitung kann nicht gefördert werden.

Für Fragen zum Eingliederungszuschuss wenden Sie sich bitte an Ihre »Ansprechpartner.

Individuelle Förderungsleistungen

Grundsätzlich ist es möglich, dass Sie für Ihre neue Arbeitgeberin/Ihren neuen Arbeitgeber eine individuelle Förderung erhalten, um sie/ihn auf die zukünftige Aufgaben vorzubereiten. Je nach Bedarf können das kurze Lehrgänge oder längere Kurse sein. Beispielsweise kann das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine IT-Schulung oder den Gabelstapler-Führerschein übernehmen.

Für Fragen und weitere Informationen darüber, welche Programme oder Maßnahmen infrage kommen, wenden Sie sich bitte an Ihre »Ansprechpartner.

Förderung von betrieblicher Einzelumschulung

Im Einzelfall besteht die Möglichkeit, Bewerber/-innen im Leistungsbezug in eine reguläre betriebliche Ausbildung zu übernehmen, wenn diese u. a. bereits über einen Berufsabschluss oder mehrjährige Berufserfahrung verfügen. Gerne beraten Sie unsere Kolleginnen und Kollegen (»Ansprechpartner für Arbeitgeber).