Familie und Beruf vereinbaren

Wir unterstützen unsere Kundinnen und Kunden dabei, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren.

Beruflicher (Wieder-)Einstieg mit Kind

Sie möchten nach einer Familienpause wieder in Ihrem alten Beruf arbeiten oder sich umorientieren? Grundsätzlich empfehlen wir Kundinnen und Kunden mit Erziehungsaufgaben, bereits vor dem dritten Lebensjahr des Kindes oder der Kinder den beruflichen (Wieder)Einstieg zu planen und zu gestalten.

Selbstverständlich lassen wir Sie damit nicht allein: Gemeinsam planen wir den beruflichen (Wieder-)Einstieg und begleiten Sie dabei, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf umsetzen zu können. Zusätzliche Unterstützung, etwa Adresssen zu Betreuungsmöglichkeiten für Ihr Kind, erhalten Sie bei unserer »Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) Frau Rein. Zum beruflichen Wiedereinstieg mit Kind finden regelmäßig auch Vorträge statt, die Termine finden Sie in unserem »Veranstaltungskalender.

Häufig gestellte Fragen

Mit wem kann ich im Jobcenter mein Vorhaben besprechen?

Durch Ihren (Wieder-)Einstieg in die Arbeitswelt ergeben sich für Sie und Ihre Familie viele Veränderungen. Gut geplant gelingt der Einstieg daher besser!

Ihr Arbeitsvermittler oder Ihre Arbeitsvermittlerin ist der richtige Ansprechpartner, wenn es darum geht…

  • Ihren beruflichen (Wieder-)Einstieg vorzubereiten und zu planen,
  • Sie über Alternativen zur einer Vollzeittätigkeit zu beraten (Stichwort: Qualifizierung oder Ausbildung in Teilzeit),
  • einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz (auch in Teilzeit) zu suchen,
  • Sie bei Ihren Bewerbungsaktivitäten zu unterstützen,
  • Ihre berufliche (Neu-)Orientierung zu fördern,
  • Fragen zur Übernahme von Bewerbungs- und Fahrkosten zu beantworten.

Alle Fragen rund um Ihren Leistungsbezug klären Sie mit Ihrer Leistungssachbearbeiterin/Ihrem Leistungssachbearbeiter.

Er oder sie berät Sie,

  • wie sich Ihr Leistungsbezug nach SGB II verändern wird,
  • welche Leistungen Sie aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen können,
  • was bei einem Umzug zu beachten ist,
  • welche Unterstützung Sie in Anspruch nehmen können.
Ich möchte mich beruflich verändern…

Sie möchten sich nach Ihrer Familienpause beruflich verändern, wissen aber (noch) nicht genau, in welche Richtung? Dann unterstützt Sie die Berufsberatung der Agentur für Arbeit gerne bei Ihrem Vorhaben, ein konkretes Berufsziel entsprechend Ihren Fähigkeiten und Wünschen ausfindig zu machen. Das Angebot ist kostenlos.

Die Kolleginnen und Kollegen der Berufsberatung beantworten Ihnen u. a. folgende Fragen:

  • Welche schulischen und betrieblichen Ausbildungsberufe gibt es?
  • Welche Unternehmen suchen Auszubildende?
  • Welche weiterführende Schulen führen zu meinen beruflichen Zielen?
  • Welche Alternativen gibt es, wenn es mit meinem Wunschberuf nicht klappt?

Übrigens: Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit können nicht nur Jobcenter-Kundinnen und -Kunden, sondern auch Schülerinnen und Schüler, Studierende, Schul- oder Studienabbrecher, Berufstätige mit Weiterbildungswünschen, Hochschulabsolventen,  Arbeitslosen und Rehabilitanden in Anspruch nehmen.

Wer kann mir bei meinen Bewerbungen helfen?

In den »Jobcafés der Starthilfe Ausbildungsverbund Schwalm-Eder e.V. erhalten Kundinnen und Kunden des Jobcenters Informationen zu aktuellen Bewerbungsstandards, Unterstützung beim Erstellen von Bewerbungsunterlagen sowie Beratung bei der Suche nach Arbeit und beruflichen Perspektiven.

Wie kann ich wieder in die Arbeitswelt zurückkehren?

Wiedereinstieg mit einem Minijob
Ein Minijob ist ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, bei dem das Arbeitsentgelt monatlich 450 Euro nicht übersteigen darf. In der Rentenversicherung sind Minijobberinnen und Minijobber pflichtversichert und zahlen dafür geringe Beiträge. Unter gewissen Voraussetzungen können Sie sich von dieser Versicherungspflicht befreien lassen. Üben Sie einen Minijob aus, zahlen Sie keine Beiträge für die Kranken-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung. Entsprechend besteht kein Anspruch auf deren Leistungen.

Der Midijob
Als Midijob bezeichnet man ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Arbeitsentgelt im Bereich von 450,01 und 1300 Euro im Monat. Es müssen verringerte Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.

Teilzeitbeschäftigung
Wenn Sie in Teilzeit (TZ) beschäftigt sind, ist Ihre regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer als die Ihrer Kolleginnen und Kollegen in Vollzeit (VZ).

Ausbildung in Teilzeit - geht das?
Grundsätzlich ist in allen anerkannten Berufen des dualen Ausbildungssystems (d. h. die Ausbildung gliedert sich in einen schulischen und einen berufspraktischen Teil) eine Teilzeitausbildung möglich. Zwei Varianten sind realisierbar:

  • Teilzeitausbildung ohne Verlängerung der Ausbildungsdauer: Die Ausbildung einschließlich des Berufsschulunterrichtes beträgt mindestens 25 Wochenstunden.
  • Teilzeitausbildung mit Verlängerung der Ausbildungszeit: Die Arbeitszeit einschließlich des Berufsschulunterrichtes beträgt mindestens 20 Wochenstunden.

Sie interessieren sich für eine Ausbildung in Teilzeit? Dann vereinbaren Sie einen Termin im Jobcenter Schwalm-Eder!

Vollzeit
Wenn Sie in Vollzeit (VZ) beschäftigt sind, umfasst die wöchentliche Arbeitszeit zwischen 36 und 42 Stunden. Dies ist je nach Branche und Tarif unterschiedlich.

Welche Möglichkeiten gibt es noch?

Gleitzeit
Eine Gleitzeitvereinbarung in Ihrem Arbeitsvertrag ermöglicht es Ihnen, den Beginn und das Ende Ihrer täglichen Arbeitszeit in einem gewissen Rahmen selbst zu bestimmen. Bei variabler Gleitzeit können Sie über die Dauer der täglichen Arbeitszeit entscheiden.

Telearbeit/Homeoffice
Bei Telearbeit sind Sie teilweise oder ganz von zuhause aus tätig. Über das Internet können Sie auf Arbeitsdokumente zugreifen oder sich mit Kolleginnen und Kollegen per Videokonferenz austauschen.

Ehrenamt
Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in Vereinen, Organisationen oder Einrichtungen tätig, ohne dafür Geld zu erhalten. Mit ihrem Engagement wollen sie anderen helfen. Dabei ist es jedem Menschen selbst überlassen, ob er ehrenamtlich tätig werden will und wo, denn ein Ehrenamt ist freiwillig.

Arbeitsgelegenheiten (AGH)
Diese Tätigkeiten sollen einerseits die soziale Integration fördern, andererseits aber auch die Beschäftigungsfähigkeit aufrechterhalten, um die Chancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen. Teilnehmenden erhalten weiterhin finanzielle Unterstützung sowie zusätzlich eine angemessene Aufwandsentschädigung, die nicht auf die Leistung angerechnet wird.

Ihre Ansprechpartnerin

Für Auskünfte rund um Familie und Beruf kontaktieren Sie gerne:

Frau Rein, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA)
Tel. 05622 9899-30
E-Mail: