Beratung und Unterstützung für Arbeitgeber
Als Unternehmen/Arbeitgeber können Sie der Bundesagentur für Arbeit »freie Stellen melden oder in der Bewerberbörse selbst nach passenden Bewerberinnen und Bewerber »suchen.
Der Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit (Tel. 0800 4555520) berät und unterstützt Sie rund um das Thema Personal. Auch die Kolleginnen und Kollegen vom Arbeitgeberservice der »Agentur für Arbeit Korbach sind unter der Telefonnummer 05631 957610 gerne für Sie da.
Unternehmen aus der Region bietet auch das Jobcenter Beratung und Unterstützung bei der Stellenbesetzung an. Gerne prüfen unsere Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler, ob die betreuten Kundinnen und Kunden das gesuchte Profil für Ihre Stelle mitbringen und schlagen Ihnen passende Bewerber/innen vor. Dadurch gewinnt Ihre Stellenbesetzung an Effizienz und ein zeit- und kostenaufwändiges Bewerbungsverfahren lässt sich oftmals verkürzen oder gar vermeiden.
Die besondere Form der Vermittlung, bei der die Kolleginnen und Kollegen eng mit den Personalverantwortlichen regionaler Unternehmen zusammenarbeiten, wird im Jobcenter Schwalm-Eder auch als „Rucksackvermittlung” bezeichnet. Sie finden diese an unseren Standorten »Fritzlar, »Melsungen und »Schwalmstadt.
Fördermöglichkeiten
Der erste Eindruck eines Bewerbers oder einer Bewerberin im Bürgergeldbezug passt, aber als künftiger Mitarbeiterin oder künftigem Mitarbeiter fehlen noch Qualifikationen, sprachliche oder berufliche Erfahrungen und Kenntnisse, die Sie von Ihren Beschäftigten erwarten? Informieren Sie sich hier über Fördermöglichkeiten:
Das Jobcenter kann Arbeitgeber mit einem Eingliederungszuschuss (EGZ) unterstützen, wenn von der neuen Arbeitskraft eine geringere Leistung als üblich zu erwarten ist. Hierbei zahlen wir einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Dieser Zuschuss soll die geringere Leistung der Arbeitskraft ausgleichen. Er ist zeitlich befristet. Förderhöhe und -dauer hängen immer vom Einzelfall ab! Bitte beachten Sie: Den Eingliederungszuschuss müssen Sie beantragen, bevor Ihre neue Mitarbeiterin oder Ihr neuer Mitarbeiter die Arbeit aufnimmt. Eine normale betriebsübliche Einarbeitung kann nicht gefördert werden.
Ist eine betriebliche Erprobung um einen umfassenden praktischen Einblick für Bewerberinnen und Bewerber in Unternehmen zu ermöglichen. Die Dauer beträgt normalerweise einige Tage, kann aber in manchen Fällen bis zu maximal 6 oder sogar 12 Wochen dauern.
Bauen auf Integrationskursen auf und helfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ihre fachlichen Deutschkenntnisse für den beruflichen Alltag zu verbessern. Diese Kurse werden sowohl vorbereitend auf eine Beschäftigung, als auch während der Beschäftigung angeboten.
Fördert die Weiterbildung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in bestehender Beschäftigung. Es können die Weiterbildungskosten für die Beschäftigten übernommen und Arbeitgebern Arbeitsentgeltzuschüsse für weiterbildungsbedingte Arbeitsausfallzeiten gewährt werden.
Bietet Jugendlichen die Möglichkeit zur Berufsorientierung. Ziel ist es, Ausbildungssuchenden durch ein 6- bis 12-monatiges Langzeitpraktikum in einem Ausbildungsbetrieb den Beruf zu erproben und sich zu bewähren.
Bereitet Auszubildende auf Prüfungen vor und beinhaltet bei Bedarf auch eine sozialpädagogische Betreuung.
Hilft bei der Sicherung des Lebensunterhaltes in der Ausbildungszeit von Jugendlichen.
Im Einzelfall besteht die Möglichkeit, Bewerber/-innen im Leistungsbezug in eine reguläre betriebliche Ausbildung zu übernehmen, wenn diese u. a. bereits über einen Berufsabschluss oder mehrjährige Berufserfahrung verfügen. Gerne beraten Sie unsere Kolleginnen und Kollegen (»Ansprechpartner für Arbeitgeber).
Grundsätzlich ist es möglich, dass Sie für Ihre neue Arbeitgeberin/Ihren neuen Arbeitgeber eine individuelle Förderung erhalten, um sie/ihn auf die zukünftige Aufgaben vorzubereiten. Je nach Bedarf können das kurze Lehrgänge oder längere Kurse sein. Beispielsweise kann das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine IT-Schulung oder den Gabelstapler-Führerschein übernehmen.
Der Job-Turbo umfasst arbeitslose und arbeitssuchende Menschen, die Bürgergeld beziehen. Es handelt sich um Personen, die einen Aufenthaltstitel und damit verbundenen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, sowie Geflüchtete aus humanitären Gründen mit anerkannten Status und Arbeitsmarktzugang. Für Ihre eigene Personalplanung bedeutet das: Wenn Sie mit der geflüchteten Person einen Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag abschließen, ist der Aufenthaltsstatus grundsätzlich gesichert, solange der Ausbildungs- und Arbeitsvertrag besteht.
Nähere Informationen zu Fördermöglichkeiten und die Meldung von Stellenangeboten zur Einstellung von Geflüchteten finden Sie auch auf »www.arbeitsagentur.de/k/job-turbo.
Bitte wenden Sie sich an die Ansprechpartner für Arbeitgeber/„Rucksackvermittler“ an unseren Standorten »Fritzlar, »Melsungen und »Schwalmstadt des Jobcenters.
Ausbildung/Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
Auf Grundlage des »Teilhabestärkungsgesetzes werden seit dem 1. Januar 2022 bundesweit die »Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) etabliert. Damit wird für Unternehmen ein flächendeckendes Beratungsangebot rund um die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen geschaffen.
Im Sinne einer Lotsenfunktion bieten die EAA ausschließlich arbeitgeberorientierte Beratungsangebote: Sie zeigen Fördermöglichkeiten auf, unterstützen konkret bei deren Beantragung und verweisen auf die speziellen Angebote der Jobcenter, der Agenturen für Arbeit, des Integrationsamtes, der Integrationsfachdienste und weiterer relevanter Institutionen.
Ansprechpartner und Kontaktdaten finden Sie unter »www.eaa-hessen.de.
Das LWV Hessen Integrationsamt finanziert die Arbeit der EAA aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe, die Unternehmen entrichten, wenn sie ihre Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht oder nicht in vollem Umfang erfüllen. Träger der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) im Schwalm-Eder-Kreis ist seit Mai 2023 die »VIVA Stiftung gGmbH.
Eingliederungszuschuss (EGZ):
Das Jobcenter kann Arbeitgeber mit einem Eingliederungszuschuss (EGZ) unterstützen, wenn von der neuen Arbeitskraft eine geringere Leistung als üblich zu erwarten ist. Hierbei zahlen wir einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Dieser Zuschuss soll die geringere Leistung der Arbeitskraft ausgleichen. Er ist zeitlich befristet. Förderhöhe und -dauer hängen immer vom Einzelfall ab! Bitte beachten Sie: Den Eingliederungszuschuss müssen Sie beantragen, bevor Ihre neue Mitarbeiterin oder Ihr neuer Mitarbeiter die Arbeit aufnimmt. Eine normale betriebsübliche Einarbeitung kann nicht gefördert werden.
Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG):
Ist eine betriebliche Erprobung um einen umfassenden praktischen Einblick für Bewerberinnen und Bewerber in Unternehmen zu ermöglichen. Die Dauer beträgt normalerweise einige Tage, kann aber in manchen Fällen bis zu maximal 6 oder sogar 12 Wochen dauern.
Berufssprachkurse:
Bauen auf Integrationskursen auf und helfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ihre fachlichen Deutschkenntnisse für den beruflichen Alltag zu verbessern. Diese Kurse werden sowohl vorbereitend auf eine Beschäftigung, als auch während der Beschäftigung angeboten.
Qualifizierung während der Beschäftigung:
Fördert die Weiterbildung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in bestehender Beschäftigung. Es können die Weiterbildungskosten für die Beschäftigten übernommen und Arbeitgebern Arbeitsentgeltzuschüsse für weiterbildungsbedingte Arbeitsausfallzeiten gewährt werden.
Einstiegsqualifizierung (EQ):
Bietet Jugendlichen die Möglichkeit zur Berufsorientierung. Ziel ist es, Ausbildungssuchenden durch ein 6- bis 12-monatiges Langzeitpraktikum in einem Ausbildungsbetrieb den Beruf zu erproben und sich zu bewähren.
Assistierte Ausbildung (AsA Flex):
Bereitet Auszubildende auf Prüfungen vor und beinhaltet bei Bedarf auch eine sozialpädagogische Betreuung.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB):
Hilft bei der Sicherung des Lebensunterhaltes in der Ausbildungszeit von Jugendlichen.
Förderung von betrieblicher Einzelumschulung:
Im Einzelfall besteht die Möglichkeit, Bewerber/-innen im Leistungsbezug in eine reguläre betriebliche Ausbildung zu übernehmen, wenn diese u. a. bereits über einen Berufsabschluss oder mehrjährige Berufserfahrung verfügen. Gerne beraten Sie unsere Kolleginnen und Kollegen (»Ansprechpartner für Arbeitgeber).
Individuelle Förderungsleistungen
Grundsätzlich ist es möglich, dass Sie für Ihre neue Arbeitgeberin/Ihren neuen Arbeitgeber eine individuelle Förderung erhalten, um sie/ihn auf die zukünftige Aufgaben vorzubereiten. Je nach Bedarf können das kurze Lehrgänge oder längere Kurse sein. Beispielsweise kann das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine IT-Schulung oder den Gabelstapler-Führerschein übernehmen.