Vermittlungsbudget

Unterstützende Hilfen des Jobcenters Schwalm-Eder

Sie bemühen sich aktiv um eine neue Stelle oder Ausbildung, bei der Sie langfristig versicherungspflichtig arbeiten können? Das Vermittlungsbudget unterstützt Sie...

... rund um die Bewerbung:

  • Bewerbungskosten: Auf Antrag kann Ihnen das Jobcenter Kosten für die Erstellung der Bewerbungen (wie etwa Bewerbungsmappen, Bewerbungsfotos) erstatten. Hierbei ist es wichtig, entsprechende Quittungen vorzulegen.
  • Reisekosten zum Vorstellungsgespräch: Es werden Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche erstattet.

... rund um die Mobilität:

  • Voraussetzung ist eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsaufnahme (kein Minijob!)
  • Fahrtkosten für Pendelfahrten: Es werden Pendelfahrten zwischen Wohnort und Arbeitsort erstattet.
  • Fahrtkosten zum Antritt einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle: Es werden Kosten für die erste Fahrt zur Arbeitsstelle erstattet
  • Kosten für getrennte Haushaltsführung: Es werden Kosten für eine doppelte Haushaltsführung erstattet, wenn ein Pendeln nicht möglich ist.
  • Fahrzeugförderung: Es werden Kosten für ein Fahrzeug bezuschusst (Fahrrad, Mofa, Roller, PKW)
  • Reparaturkosten: Es werden Reparaturkosten für ein nicht gefördertes Fahrzeug bezuschusst

... rund um die Persönlichkeit:

  • Kosten für Arbeitsmittel: Kosten für Arbeitskleidung oder Arbeitsgerät
  • Kosten für Nachweise: Nachholen oder Erneuern von Zertifikaten oder Berechtigungen (z. B. Schweißprüfung, Gesundheitszeugnis, ADR/Fahrerkarte, ärztliche Bescheinigungen, Übersetzen von Zeugnissen); ausgenommen sind hier Kosten von MPU und UK
  • Unterstützung der Persönlichkeit: Verbesserung des Erscheinungsbildes, z. B. Friseur, Kleidung für Vorstellungsgespräche

Wichtig: Bei allen Unterstützungsangeboten ist ein Antrag vorher zu stellen, die Voraussetzungen erfragen Sie bei Ihrer Arbeitsvermittlerin bzw. Ihrem Arbeitsvermittler. Stellen Sie den Antrag, bevor Ihnen die Kosten entstehen oder Sie z. B. Kaufverträge unterschreiben oder Reparaturaufträge erteilen. Beantragen Sie also zum Beispiel die Erstattung der Kosten für die Fahrt zu einem Vorstellungsgespräch, bevor Sie die Fahrkarte kaufen.

Schon gewusst? Über »jobcenter.digital können Sie den Antrag auf Förderung aus dem Vermittlungsbudget online stellen und dabei zum Beispiel Kostenvoranschläge, Preisauskünfte oder Ähnliches zusammen mit dem Antrag oder im Nachgang hochladen. Alternativ erhalten Sie entsprechende Vordrucke während der Öffnungszeiten in unseren Eingangszonen.

Bitte beachten Sie: Ob und in welcher Höhe Kosten übernommen werden, entscheiden wir aufgrund Ihres Antrags und der Nachweise. Ein genereller Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Vermittlungsbudget besteht nicht.

Fragen & Antworten

Ich habe ein Vorstellungsgespräch. Übernimmt das Jobcenter die Kosten für die Hin- und Rückfahrt?

Ja, sofern der Arbeitgeber in seiner Einladung ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass er die Fahrtkosten nicht übernimmt. In diesem Fall können Sie rund um die Uhr online über »jobcenter.digital einen Antrag zur Förderung aus dem Vermittlungsbudget stellen – dies ist unter anderem bei sehr kurzfristigen Einladungen zu empfehlen. Während unserer Öffnungszeiten erhalten Sie auch in unseren Eingangszonen einen entsprechenden Vordruck für die Kostenübernahme. Diesen reichen Sie vollständig ausgefüllt bei uns ein.

Grundsätzlich gilt: Stellen Sie den Antrag, bevor Ihnen Kosten entstehen!

Bitte beachten Sie: Für die Hin- und Rückfahrt mit dem privaten PKW erstatten wir Ihnen pro gefahrenen Kilometer 20 Cent, für die Erstattung von Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln benötigen wir Kopien der Tickets. Bitte beachten Sie, dass bei Zugfahrten nur die Kosten für Fahrten in der 2. Klasse und keine Kosten für Sitzplatzreservierungen übernommen werden.

Für ein Vorstellungsgespräch benötige ich ein neues Outfit. Unterstützt das Jobcenter mein Vorhaben?

Bitte besprechen Sie mit Ihrer Arbeitsvermittlerin/Ihrem Arbeitsvermittler die aktuelle Situation. Sie können einen Antrag über das Vermittlungsbudget stellen. Gerne helfen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen hierbei weiter.

Ich benötige neue Bewerbungsfotos. Unterstützt das Jobcenter mein Vorhaben?

Ja, sofern Sie von uns Leistungen beziehen und Sie sich auf eine sozialversicherungspflichtige Stelle bewerben. Wir empfehlen allerdings, vorab mit Ihrer Arbeitsvermittlerin/Ihrem Arbeitsvermittler das Vorhaben zu besprechen. Anschließend können Sie den entsprechenden Antrag online über »jobcenter.digital  stellen. Antragsvordrucke erhalten Sie auch in unseren Eingangszonen. Bitte beachten Sie, dass wir entsprechende Rechnungen als Nachweise benötigen.