Schwangerschaft & Geburt
Kundinnen und Kunden, die Eltern werden, finden im Folgenden Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Themen Schwangerschaft und Geburt.
Während der Schwangerschaft:
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, können Sie bei einer Schwangerschaft verschiedene finanzielle Unterstützungsleistungen erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie Ihre Schwangerschaft dem Jobcenter anzeigen: Reichen Sie daher bitte eine ärztliche Bescheinigung Ihrer Schwangerschaft ein. Diese sollte auch den errechneten Geburtstermin enthalten.
Während der Schwangerschaft können folgende Leistungen zusätzlich gewährt werden:
- ein Mehrbedarf für Schwangere in Höhe von 17 % Ihrer Regelleistung nach dem SGB II (ab der 13. Schwangerschaftswoche)
- eine einmalige Pauschale für Schwangerschaftsbekleidung
- eine einmalige Pauschale für die Grundausstattung Ihres Babys
Bitte beachten Sie, dass bei der Bewilligung von einmaligen Pauschalen („Beihilfen“) Ihre individuelle Situation berücksichtigt wird. Hierbei spielen auch Zahl und Alter der bereits vorhandenen Kinder eine Rolle.
Die Leistungen können Sie mit einem formlosen Anschreiben an Ihre Leistungssachbearbeiterin/Ihren Leistungssachbearbeiter beantragen. Bitte denken Sie daran, eine ärztliche Bescheinigung über Ihre Schwangerschaft mit dem errechneten Geburtstermin beizulegen! Bitte beachten Sie ebenfalls, dass bei der Bewilligung von einmaligen Pauschalen („Beihilfen“) Ihre individuelle Situation berücksichtigt wird. Hierbei spielen auch Zahl und Alter der bereits vorhandenen Kinder eine Rolle.
Sollten Sie Unterstützung bei der Suche nach einer neuen, geeigneten Wohnung benötigen, nehmen Sie gerne die kostenlose Beratung unseres „Wohnungscoachs“ Herrn Lange in Anspruch. Dieser informiert Sie, was es hinsichtlich der Größe und den Kosten zu beachten gibt und vermittelt passenden Wohnungsvorschläge. Beratungstage finden an allen vier Jobcenter-Standorten statt, bei Bedarf vereinbaren Sie über Ihre Arbeitsvermittlerin/Ihren Arbeitsvermittler oder direkt bei Herrn Lange (Tel. 05681 775290) einen Termin.
Wenden Sie sich vor einem geplanten Umzug oder der Anmietung einer neuen Wohnung an Ihre Leistungssachbearbeiterin/Ihren Leistungssachbearbeiter, um die Zustimmung zum Umzug einzuholen. Die Übernahme der Miet- und Umzugskosten wird geprüft und kann unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Umstände bewilligt werden. Eventuell können Sie auch eine Einrichtungserstausstattung für Ihre erste eigene Wohnung erhalten.
Kurz vor und nach der Geburt:
Herzlichen Glückwunsch! Durch die Geburt ändern sich Ihre persönlichen Lebensverhältnisse: Sie können daher Leistungen der Grundsicherung (Sozialgeld) für Ihr Kind und Kosten der Unterkunft für Ihr Kind beantragen. Bitte reichen Sie eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes so schnell wie möglich beim Jobcenter ein.
Mit der Geburt Ihres Kindes können für Sie und Ihr Kind Ansprüche gegenüber dem Kindesvater oder der Kindesmutter entstehen, wenn Sie nicht mehr als Paar zusammenleben. Fragen zur Anerkennung der Vaterschaft (bei unverheirateten/getrennt lebenden Elternteilen), Sorgerechts- und Umgangsrechtsansprüchen sowie zur Durchsetzungvon Unterhaltsansprüchen für Sie und Ihr/e Kind/er beantwortet Ihnen das Jugendamt des Schwalm-Eder-Kreises. Auch das Team „Unterhalt“ im Jobcenter Schwalm-Eder unterstützt Sie bei der Klärung Ihrer Ansprüche, wenn und solange Sie Leistungen von uns erhalten.
Weitere Informationen zum Elterngeld, Elterngeldplus und zum Kindergeld finden Sie hier.
Ja! Informationen zu weiteren Unterstützungs- und Beratungsangeboten haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Bereits Babys und Kleinkinder können mit dem Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt werden. Weitere Informationen zu diesen Leistungen finden Sie hier.
Schwangerschaft:
- Ärztliche Bescheinigung mit dem errechneten Geburtstermin beim Jobcenter eingereicht?
- Mehrbedarf für Schwangere und Pauschalen für Schwangerschaftsbekleidung/Grundausstattung des Babys beim Jobcenter beantragt?
Kurz vor und nach der Geburt:
- Mutterschaftsgeld bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt (bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung)?
Nach der Geburt:
- Kopie der Geburtsurkunde dem Jobcenter eingereicht?
- Elterngeld bei der Elterngeldstelle (Kassel) beantragt?
- Kindergeld bei der Familienkasse Hessen (Kassel) beantragt?
Ansprechpartnerin bei Fragen rund um Schwangerschaft & Geburt:

Frau Rein
Beauftragte für Chancengleichheit
am Arbeitsmarkt (BCA)
Tel. 05622 9899-30
E-Mail: jobcenter-schwalm-eder.BCA@jobcenter-ge.de