Schwangerschaft & Geburt

Sich für Kinder und Familie zu entscheiden, ist ein wichtiger Schritt im Leben. Als werdende Eltern unterstützt Sie das Jobcenter auch während der Schwangerschaft und nach der Geburt finanziell und mit Informationen sowie Beratung.

Beratungsgespräch vereinbaren

In einem persönlichen Beratungsgespräch geben wir Ihnen einen umfangreichen Überblick zu Unterstützungsmöglichkeiten des Jobcenters, wichtige Tipps und Hinweise zu weiteren Leistungsträgern und Netzwerken sowie Informationen zu Beratungsstellen und Institutionen.

Einen Gesprächstermin können Sie telefonisch oder per E-Mail bei Frau Rein vereinbaren:



Elena Rein

Beauftragte für Chancengleichheit
am Arbeitsmarkt (BCA)
Tel. 05622 9899-30
E-Mail:

Häufig gestellte Fragen

Auch nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Themen Schwangerschaft und Geburt:

Während der Schwangerschaft:

Kann ich zusätzliche finanzielle Unterstützung beim Jobcenter beantragen?

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, können Sie bei einer Schwangerschaft verschiedene finanzielle Unterstützungsleistungen erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie Ihre Schwangerschaft dem Jobcenter anzeigen: Reichen Sie daher bitte eine ärztliche Bescheinigung Ihrer Schwangerschaft ein. Diese sollte auch den errechneten Geburtstermin enthalten.

Welche finanziellen Leistungen kann ich beim Jobcenter zusätzlich beantragen?

Während der Schwangerschaft können folgende Leistungen zusätzlich gewährt werden:

  • ein Mehrbedarf für Schwangere in Höhe von 17 % Ihrer Regelleistung nach dem SGB II (ab der 13. Schwangerschaftswoche)
  • eine einmalige Pauschale für Schwangerschaftsbekleidung
  • eine einmalige Pauschale für die Grundausstattung Ihres Babys

Bitte beachten Sie, dass bei der Bewilligung von einmaligen Pauschalen („Beihilfen“) Ihre individuelle Situation berücksichtigt wird. Hierbei spielen auch Zahl und Alter der bereits vorhandenen Kinder eine Rolle.

Wie kann ich die Leistungen beim Jobcenter beantragen?

Die Leistungen können Sie mit einem formlosen Anschreiben an Ihre Leistungssachbearbeiterin/Ihren Leistungssachbearbeiter beantragen. Bitte denken Sie daran, eine ärztliche Bescheinigung über Ihre Schwangerschaft mit dem errechneten Geburtstermin beizulegen! Bitte beachten Sie ebenfalls, dass bei der Bewilligung von einmaligen Pauschalen („Beihilfen“) Ihre individuelle Situation berücksichtigt wird. Hierbei spielen auch Zahl und Alter der bereits vorhandenen Kinder eine Rolle.

Ich benötige eine größere Wohnung, wenn das Kind da ist...

Sollten Sie Unterstützung bei der Suche nach einer neuen, geeigneten Wohnung benötigen, nehmen Sie gerne die kostenlose Beratung unseres „Wohnungscoachs“ Herrn Lange in Anspruch. Dieser informiert Sie, was es hinsichtlich der Größe und den Kosten zu beachten gibt und vermittelt passenden Wohnungsvorschläge. Bei Bedarf können Sie über Ihre Arbeitsvermittlerin/Ihren Arbeitsvermittler oder direkt bei Herrn Lange (Tel. 05681 775-5004) einen Termin vereinbaren.

Was gilt es zu beachten, wenn ich an einen Umzug denke?

Wenden Sie sich vor einem geplanten Umzug oder der Anmietung einer neuen Wohnung an Ihre Leistungssachbearbeiterin/Ihren Leistungssachbearbeiter, um die Zustimmung zum Umzug einzuholen. Die Übernahme der Miet- und Umzugskosten wird geprüft und kann unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Umstände bewilligt werden. Eventuell können Sie auch eine Einrichtungserstausstattung für Ihre erste eigene Wohnung erhalten.

Kurz vor und nach der Geburt:

Ich bin sozialversicherungspflichtig beschäftigt...
Wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, haben Sie in einem Zeitraum von sechs Wochen vor der Geburt bis acht Wochen nach der Geburt Ihres Kindes einen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld bei Ihrer Krankenkasse. Falls Sie nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, können Sie gegebenenfalls Mutterschaftsgeld über das »Bundesversicherungsamt erhalten. Eine weitere Mutterschaftsgeldleistung sind Arbeitgeberzuschüsse zum Mutterschaftsgeld. Diese sind abhängig von der Höhe des Nettolohns. Ihre Krankenkasse informiert Sie hierüber.

Mein Kind ist da! Wie geht es nun weiter?

Herzlichen Glückwunsch! Durch die Geburt ändern sich Ihre persönlichen Lebensverhältnisse: Sie können daher Leistungen der Grundsicherung (Sozialgeld) für Ihr Kind und Kosten der Unterkunft für Ihr Kind beantragen. Bitte reichen Sie eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes so schnell wie möglich beim Jobcenter ein.

 
Ich werde alleinerziehend sein...
Als Alleinerziehende erhalten Sie ab dem Entbindungstag einen Mehrbedarf. Die jeweilige Höhe ist gesetzlich festgelegt.

Unterhaltsansprüche: Wer zahlt und an wen kann ich mich wenden?

Mit der Geburt Ihres Kindes können für Sie und Ihr Kind Ansprüche gegenüber dem Kindesvater oder der Kindesmutter entstehen, wenn Sie nicht mehr als Paar zusammenleben. Fragen zur Anerkennung der Vaterschaft (bei unverheirateten/getrennt lebenden Elternteilen), Sorgerechts- und Umgangsrechtsansprüchen sowie zur Durchsetzungvon Unterhaltsansprüchen für Sie und Ihr/e Kind/er beantwortet Ihnen das »Jugendamt des Schwalm-Eder-Kreises. Auch das Team „Unterhalt“ im Jobcenter Schwalm-Eder unterstützt Sie bei der Klärung Ihrer Ansprüche, wenn und solange Sie Leistungen von uns erhalten.

Wie funktioniert das mit dem Elterngeld und dem Kindergeld?

Weitere Informationen zum Elterngeld, Elterngeldplus und zum Kindergeld finden Sie hier.

Gibt es noch weitere Hilfs- und Unterstützungsangebote?

Ja! Informationen zu weiteren Unterstützungs- und Beratungsangeboten haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Ab wann kann ich Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen?

Bereits Babys und Kleinkinder können mit dem Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt werden. Weitere Informationen zu diesen Leistungen finden Sie hier.

Checkliste zur Schwangerschaft & Geburt: Haben Sie an alles gedacht?

Schwangerschaft:

  • Ärztliche Bescheinigung mit dem errechneten Geburtstermin beim Jobcenter eingereicht?
  • Mehrbedarf für Schwangere und Pauschalen für Schwangerschaftsbekleidung/Grundausstattung des Babys beim Jobcenter beantragt?

Kurz vor und nach der Geburt:

  • Mutterschaftsgeld bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt (bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung)?

Nach der Geburt:

  • Kopie der Geburtsurkunde dem Jobcenter eingereicht?
  • Elterngeld bei der Elterngeldstelle (Kassel) beantragt?
  • Kindergeld bei der Familienkasse Hessen (Kassel) beantragt?