Schwangerschaft & Geburt
Sich für Kinder und Familie zu entscheiden, ist ein wichtiger Schritt im Leben. Als werdende Eltern unterstützt Sie das Jobcenter auch während der Schwangerschaft und nach der Geburt finanziell und mit Informationen sowie Beratung.
Beratungsgespräch vereinbaren
In einem persönlichen Beratungsgespräch geben wir Ihnen einen umfangreichen Überblick zu Unterstützungsmöglichkeiten des Jobcenters, wichtige Tipps und Hinweise zu weiteren Leistungsträgern und Netzwerken sowie Informationen zu Beratungsstellen und Institutionen.
Einen Gesprächstermin können Sie telefonisch oder per E-Mail bei Frau Rein vereinbaren:

Elena Rein
Beauftragte für Chancengleichheit
am Arbeitsmarkt (BCA)
Tel. 05622 9899-30
E-Mail: jobcenter-schwalm-eder.BCA@jobcenter-ge.de
Häufig gestellte Fragen
Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt:
Während der Schwangerschaft:
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, können Sie bei einer Schwangerschaft verschiedene finanzielle Unterstützungsleistungen vom Jobcenter erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie Ihre Schwangerschaft anzeigen: Reichen Sie daher bitte eine ärztliche Bescheinigung Ihrer Schwangerschaft (diese sollte auch den errechneten Geburtstermin enthalten) ein. Dies können Sie ganz bequem online über »www.jobcenter.digital erledigen.
Während der Schwangerschaft können folgende Leistungen zusätzlich gewährt werden:
- ein Mehrbedarf für Schwangere in Höhe von 17 % Ihrer Regelleistung nach dem SGB II (ab der 13. Schwangerschaftswoche)
- eine einmalige Pauschale für Schwangerschaftsbekleidung
- eine einmalige Pauschale für die Grundausstattung Ihres Babys
Bitte beachten Sie, dass bei der Bewilligung von einmaligen Pauschalen („Beihilfen“) Ihre individuelle Situation berücksichtigt wird. Hierbei spielen auch Zahl und Alter der bereits vorhandenen Kinder eine Rolle.
Die Leistungen können Sie mit einem formlosen Anschreiben an Ihre Leistungssachbearbeiterin/Ihren Leistungssachbearbeiter beantragen. Bitte denken Sie daran, eine ärztliche Bescheinigung über Ihre Schwangerschaft mit dem errechneten Geburtstermin beizulegen! Bitte beachten Sie ebenfalls, dass bei der Bewilligung von einmaligen Pauschalen („Beihilfen“) Ihre individuelle Situation berücksichtigt wird. Hierbei spielen auch Zahl und Alter der bereits vorhandenen Kinder eine Rolle.
Am einfachsten geht die Beantragung über »www.jobcenter.digital mit folgender Nachricht (ärztliche Bescheinigung nicht vergessen!):
Antrag auf Mehrbedarf bei Schwangerschaft und einmalige Beihilfen
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit heutigem Datum beantrage ich den Mehrbedarf bei Schwangerschaft nach § 21 Abs. 2 SGB II. Als Nachweis füge ich diesem Antrag eine ärztliche Bescheinigung, aus der das Datum der festgestellten Schwangerschaft sowie der voraussichtliche Geburtstermin hervorgehen, bei.
Darüber hinaus beantrage ich gleichzeitig einmalige Beihilfen nach § 21 Abs. 3 SGB II zur Beschaffung von Umstandskleidung sowie der Babyerstausstattung.
Mit freundlichen Grüßen
(Vorname und Nachname)
Sollten Sie Unterstützung bei der Suche nach einer neuen, geeigneten Wohnung benötigen, nehmen Sie gerne die kostenlose Beratung unseres „Wohnungscoachs“ Herrn Lange in Anspruch. Dieser informiert Sie, was es hinsichtlich der Größe und den Kosten zu beachten gibt und vermittelt passenden Wohnungsvorschläge. Bei Bedarf können Sie über Ihre Arbeitsvermittlerin/Ihren Arbeitsvermittler oder direkt bei Herrn Lange (Tel. 05681 775-5004) einen Termin vereinbaren.
Wenden Sie sich vor einem geplanten Umzug oder der Anmietung einer neuen Wohnung an Ihre Leistungssachbearbeiterin/Ihren Leistungssachbearbeiter, um die Zustimmung zum Umzug einzuholen (eine Übersicht über die angemessenen Kosten der Unterkunft im Sinne des SGB II ist auf der Internetseite des »Schwalm-Eder-Kreises hinterlegt).
Die Leistungssachbearbeitung prüft die Übernahme der Miet- und Umzugskosten und kann diese unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Umstände bewilligen. Eventuell können Sie auch eine Einrichtungserstausstattung für Ihre erste eigene Wohnung erhalten. Sprechen Sie dies gegebenenfalls bei Ihrer Sachbearbeiterin/Ihrem Sachbearbeiter an.
Kurz vor und nach der Geburt:
Herzlichen Glückwunsch! Durch die Geburt ändern sich Ihre persönlichen Lebensverhältnisse: Sie können daher Leistungen der Grundsicherung (Sozialgeld) für Ihr Kind und Kosten der Unterkunft für Ihr Kind beantragen. Bitte reichen Sie eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes so schnell wie möglich beim Jobcenter ein. Dies ist rund um die Uhr auch online über »www.jobcenter.digital möglich.
Mit der Geburt Ihres Kindes können für Sie und Ihr Kind Ansprüche gegenüber dem Kindesvater oder der Kindesmutter entstehen, wenn Sie nicht mehr als Paar zusammenleben. Fragen zur Anerkennung der Vaterschaft (bei unverheirateten/getrennt lebenden Elternteilen), Sorgerechts- und Umgangsrechtsansprüchen sowie zur Durchsetzungvon Unterhaltsansprüchen für Sie und Ihr/e Kind/er beantwortet Ihnen das »Jugendamt des Schwalm-Eder-Kreises. Auch das Team „Unterhalt“ im Jobcenter Schwalm-Eder unterstützt Sie bei der Klärung Ihrer Ansprüche, wenn und solange Sie Leistungen von uns erhalten.
Elterngeld
- Das Elterngeld von mindestens 300 Euro wird ab der Geburt Ihres Kindes gezahlt und grundsätzlich als Einkommen angerechnet.
- Wenn Sie in den letzten 12 Monaten vor der Geburt Erwerbseinkommen hatten, wird Ihnen ein Elterngeldfreibetrag von bis zu 300 Euro gewährt.
- Elterngeld können Sie auch »online beantragen.
Elterngeld Plus
- Eltern, die während der Elternzeit inTeilzeit arbeiten, haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Elterngeld Plus.
- Informationen zur Berechnung und zum Antrag erhalten Sie beim »Hessischen Amt für Versorgung und Soziales.
Kindergeld
- Nach der Geburt Ihres Kindes steht Ihnen Kindergeld zu. Die Höhe richtet sich nach Zahl und Alter der bereits vorhandenen Kinder.
- Infos zur Berechnung und zum Antrag erhalten Sie bei der »Familienkasse Hessen.
Kinderzuschlag
- Ansprechpartnerin für den Kinderzuschlag ist die »Familienkasse Hessen. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.arbeitsagentur.de
Ja, die gibt es. Nachfolgend sind einige davon zusammengefasst:
- Schwangerenberatung:
Vertrauliche und kostenfreie Unterstützung sowie kompetente Hilfe bieten Ihnen anerkannte Schwangerenberatungsstellen des Schwalm-Eder-Kreises. Beratungsthemen sind u. a. Schwangerschaft, Geburt, Elternschaft. Weitere Informationen auf »www.awo-beratungszentrum.de. - Hebammenhilfe:
Jede Frau kann eine Hebammenhilfe in Anspruch nehmen. Diese umfasst Beratung, Begleitung und Versorgung von Mutter und Kind. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Frauenärztin/Ihrem Frauenarzt und/oder bei Schwangerschaftsberatungsstellen, Geburtshäusern und Kliniken. - Haushaltshilfe:
Ihre Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Haushaltshilfe (z. B. bei einem Krankenhaus- oder Kuraufenthalt oder bei Beschwerden während der Schwangerschaft). - Frühe Hilfen für Familien im Schwalm-Eder-Kreis:
Die Fachstelle bietet Klärung, Tipps, Information, Beratung, alltagspraktische Hilfen und Weitervermittlung von ergänzenden Angeboten aus einer Hand für Familien in der Zeit der Schwangerschaft und in den ersten drei Lebensjahren des Kindes. Die Beratung findet auf Wunsch auch zuhause statt. Weitere Informationen unter »www.schwalm-eder-kreis.de. - Familienzentrum und Elternschule Schwalm-Eder e.V.:
Die Einrichtung bietet Bildung und Beratung zu den unzähligen Fragen des Familienlebens. Hier finden Sie u. a. einen Ort für Begegnungen von Kindern und Eltern sowie Möglichkeiten zum Austausch und zur Netzwerkbildung. Weitere Informationen: »www.familienzentrum-schwalm-eder.de
Bereits Babys und Kleinkinder können unterstützt werden. Weitere Informationen finden Sie unter »Bildung & Teilhabe.
Schwangerschaft:
- Ärztliche Bescheinigung mit dem errechneten Geburtstermin beim Jobcenter eingereicht?
- Mehrbedarf für Schwangere und Pauschalen für Schwangerschaftsbekleidung/Grundausstattung des Babys beim Jobcenter beantragt?
Kurz vor und nach der Geburt:
- Mutterschaftsgeld bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt (bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung)?
Nach der Geburt:
- Kopie der Geburtsurkunde dem Jobcenter eingereicht?
- Elterngeld bei der Elterngeldstelle (Kassel) beantragt?
- Kindergeld bei der Familienkasse Hessen (Kassel) beantragt?