Bürgergeld
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Ihr Bezug von Arbeitslosengeld endet bald und Sie haben noch keine neue Anstellung gefunden?
Sie gehen einer Arbeit nach, aber das Gehalt reicht nicht, um Ihre laufenden Kosten zu decken?
Dann haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Bürgergeld:
Dieses stellt als finanzielle Unterstützung nach dem »Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) die sogenannte „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ dar. Als Leistung für erwerbsfähige und hilfebedürftige Menschen wird das Bürgergeld aus Steuermitteln finanziert.
Habe ich Anspruch auf Bürgergeld?
Im »digitalen Assistenten, einem Chatbot der Bundesagentur für Arbeit, können Ihnen viele erste bzw. allgemeine Fragen zum Thema Bürgergeld beantwortet werden.
Vorrangige Leistungen
Vorrangige Leistungen haben „Vorrang“ vor dem Bürgergeld. Sie müssen bei den entsprechenden Stellen beantragt werden.
Hierunter fallen insbesondere:
- Kindergeld (Beantragung bei der Familienkasse)
- Unterhaltsvorschuss (Beantragung beim Jugendamt)
- Renten
- Arbeitslosengeld (Beantragung bei der Agentur für Arbeit Fritzlar-Homberg)
- Wohngeld (Beantragung beim Schwalm-Eder-Kreis)
- Kinderzuschlag
Die Leistungssachbearbeitung des Jobcenters informiert Sie darüber, ob ein Anspruch auf Leistungen beim Jobcenter bestehen könnte und berät Sie gegebenenfalls auch über vorrangige Leistungen. Bei Bedarf an einer solchen sogenannten „Leistungsberatung“ kontaktieren Sie bitte den für Ihren Wohnort/Ihre Postleitzahl zuständigen »Standort.
So setzt sich das Bürgergeld zusammen:
Mit dem Regelbedarf sollen Sie die Kosten für den täglichen Bedarf abdecken können - etwa für Lebensmittel, Kleidung, Körperpflege, Strom und Haushaltsgegenstände. Für die Sicherung ihres Lebensunterhalts erhalten Sie einen monatlichen Pauschalbetrag. Wie Sie diesen Betrag verwenden, entscheiden Sie selbst. Es ist jedoch ratsam, monatlich einen Betrag anzusparen – für den Fall, dass Sie zum Beispiel ein Haushaltsgerät ersetzen müssen. Die genauen Beträge des Regelbedarfs werden vom »Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht.
Sie wohnen zur Miete? Die Kosten der Unterkunft (KdU), Heizung und Betriebskosten („Nebenkosten“) werden vom Jobcenter übernommen. Allerdings muss das Jobcenter Schwalm-Eder darauf achten, dass die Mietkosten und die Größe der Wohnung bestimmte Richtwerte nicht überschreiten. Eine Übersicht über die angemessenen Kosten der Unterkunft im Sinne des SGB II ist auf der Internetseite des »Schwalm-Eder-Kreises hinterlegt.
Mit dem Mehrbedarf erhalten Sie einen Zuschuss für Kosten in besonderen Lebenslagen – zum Beispiel, wenn Sie alleinerziehend sind, ein Kind erwarten oder Sie sich aus medizinischen Gründen kostenaufwändig ernähren müssen. Einen Mehrbedarf können Sie im Antrag auf Bürgergeld unter Punkt 5 („Prüfung eines Mehrbedarfs“) angeben.
Einmalige Unterstützung können Sie auf Antrag in Form von Geld- oder Sachleistungen (Gutscheine) erhalten – zum Beispiel, wenn Sie Ihre erste eigene Wohnung einrichten, Sie Schwangerschaftsbekleidung benötigen oder eine Erstausstattung für Ihr Baby anschaffen möchten.
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe – auch Bildungspaket genannt – helfen, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsen bis 25 Jahre besser am sozialen und kulturellen Leben teilhaben können. Für die Leistungen aus dem »Bildungs- und Teilhabepaket müssen Sie keinen separaten Antrag stellen – das Paket automatisch als mitbeantragt, wenn Sie beim Jobcenter Schwalm-Eder den Hauptantrag auf Bürgergeld oder den Weiterbewilligungsantrag (WBA) stellen. Die einzelnen Bedarfe (zum Beispiel für Schulausflüge, den Sportverein oder Musikunterricht) müssen jedoch »nachgewiesen werden.
Weitere Informationen:
Auch das »Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie die »Bundesagentur für Arbeit haben wichtige Informationen zum Thema „Bürgergeld“zusammengestellt. Die Seiten werden fortlaufend aktualisiert und erweitert.
Wenn Sie einmal nicht mit unserer Dienstleistung zufrieden sind oder Fragen zu Ihrem Bescheid haben, stehen Ihnen die »Ombudsleute gerne zur Seite.