Bürgergeld

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Das Bürgergeld stellt als finanzielle Unterstützung nach dem »Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) die sogenannte „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ dar. Als Leistung für erwerbsfähige und hilfebedürftige Menschen wird das Bürgergeld aus Steuermitteln finanziert.

Wissenswertes zum Thema Bürgergeld

Wie Bürgergeld funktioniert, wer es erhalten kann und was Sie beachten müssen erfahren Sie in diesem »Video. Weitere Erklärvideos finden Sie »hier.

Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen (PDF-Dateien, barrierefrei) rund um das Bürgergeld verlinkt:

Auch das »Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie die »Bundesagentur für Arbeit haben wichtige Informationen zum Thema „Bürgergeld“ zusammengestellt. Die Seiten werden fortlaufend aktualisiert und erweitert. Bei Fragen zu Ihrem Bescheid stehen Ihnen auch die »Ombudsleute gerne zur Seite.

So setzt sich das Bürgergeld zusammen:

Die Höhe des Bürgergelds setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen: den Bedarfen. Erfahren Sie hier oder in diesem »Video mehr darüber, welche Bedarfe es gibt.

Regelbedarf: Sicherung des Lebensunterhalts

Mit dem Regelbedarf sollen Sie die Kosten für den täglichen Bedarf abdecken können - etwa für Lebensmittel, Kleidung, Körperpflege, Strom und Haushaltsgegenstände. Für die Sicherung ihres Lebensunterhalts erhalten Sie einen monatlichen Pauschalbetrag. Wie Sie diesen Betrag verwenden, entscheiden Sie selbst. Es ist jedoch ratsam, monatlich einen Betrag anzusparen – für den Fall, dass Sie zum Beispiel ein Haushaltsgerät ersetzen müssen. Die genauen Beträge des »Regelbedarfs werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht.

Bedarf für Unterkunft (Miete) und Heizung

Sie wohnen zur Miete? Die Kosten der Unterkunft (KdU), Heizung und Betriebskosten („Nebenkosten“) werden vom Jobcenter übernommen. Allerdings muss das Jobcenter Schwalm-Eder darauf achten, dass die Mietkosten und die Größe der Wohnung bestimmte Richtwerte nicht überschreiten. Eine Übersicht über die angemessenen Kosten der Unterkunft im Sinne des SGB II ist auf der Internetseite des »Schwalm-Eder-Kreises hinterlegt.

Mehrbedarf: Zuschüsse in besonderen Lebenslagen

Mit dem Mehrbedarf erhalten Sie einen Zuschuss für Kosten in besonderen Lebenslagen – zum Beispiel, wenn Sie alleinerziehend sind, ein Kind erwarten oder Sie sich aus medizinischen Gründen kostenaufwändig ernähren müssen. Einen Mehrbedarf können Sie im Antrag auf Bürgergeld unter Punkt 5 („Prüfung eines Mehrbedarfs“) angeben.

Einmalbedarfe: Einmalige Unterstützung

Einmalige Unterstützung können Sie auf Antrag in Form von Geld- oder Sachleistungen (Gutscheine) erhalten – zum Beispiel, wenn Sie Ihre erste eigene Wohnung einrichten, Sie Schwangerschaftsbekleidung benötigen oder eine Erstausstattung für Ihr Baby anschaffen möchten.

Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen: Das Bildungspaket

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe – auch Bildungspaket genannt – helfen, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsen bis 25 Jahre besser am sozialen und kulturellen Leben teilhaben können. Für die Leistungen aus dem »Bildungs- und Teilhabepaket müssen Sie keinen separaten Antrag stellen – das Paket automatisch als mitbeantragt, wenn Sie beim Jobcenter Schwalm-Eder den Hauptantrag auf Bürgergeld oder den Weiterbewilligungsantrag (WBA) stellen. Die einzelnen Bedarfe (zum Beispiel für Schulausflüge, den Sportverein oder Musikunterricht) müssen jedoch »nachgewiesen werden.

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