Geldleistungen in der Schwangerschaft

Während ihrer Schwangerschaft können Kundinnen des Jobcenters Schwalm-Eder folgende zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten:

  • Mehrbedarf für Schwangere
    Der Mehrbedarf in Höhe von 17 % der Regelleistung nach dem SGB II wird Ihnen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zur Geburt Ihres Kindes immer automatisch überwiesen, sofern Sie Ihre Schwangerschaft Ihrer Sachbearbeiterin/Ihrem Sachbearbeiter mitgeteilt und eine ärztliche Bescheinigung, aus der das Datum der festgestellten Schwangerschaft sowie der voraussichtliche Geburtstermin hervorgehen, beigelegt haben.

  • Pauschale für Schwangerschaftsbekleidung
    Diese Pauschale (sogenannter „Einmalbedarf“/„einmalige Beihilfe“) können Sie zusammen mit dem Mehrbedarf beantragen.

  • Pauschale für die Grundausstattung Ihres Babys
    Diese Unterstützungsleistung (sogenannter „Einmalbedarf“) können Sie ebenfalls zusammen mit dem Mehrbedarf beantragen.

Bitte beachten Sie:

Bei der Bewilligung der o. g. Einmalbedarfe wird Ihre individuelle Situation berücksichtigt. Hierbei spielen auch Zahl und Alter der bereits vorhandenen Kinder eine Rolle. Bei Fragen zur Antragstellung sprechen Sie bitte direkt Ihre Leistungssachbearbeiterin/Ihren Leistungssachbearbeiter an.

Sie sind bereits schwanger, wenn Sie das Bürgergeld beantragen?

In diesem Fall können Sie Ihre Schwangerschaft im Hauptantrag unter Punkt 5 („Prüfung eines Mehrbedarfs“) vermerken. Bitte legen Sie auch dann einen Nachweis vor, aus dem der voraussichtliche Entbindungstermin hervorgeht.

Fragen & Antworten

Wir unterstützen und beraten Sie während der Schwangerschaft nicht nur zu finanziellen, sondern auch zu organisatorischen Fragen: Was es im Leistungsbezug zu beachten gilt und häufig gestellte Fragen beantworten wir Ihnen »hier.