Geldleistungen in der Schwangerschaft

Wenn Sie schwanger sind und Bürgergeld beziehen, können Sie beim Jobcenter Schwalm-Eder folgende zusätzliche finanzielle Unterstützung beantragen:

  • Mehrbedarf für Schwangere
    Der Mehrbedarf in Höhe von 17 % der Regelleistung nach dem SGB II wird Ihnen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zur Geburt Ihres Kindes immer automatisch überwiesen.

  • Pauschale für Schwangerschaftsbekleidung
    Diese Pauschale (sogenannter „Einmalbedarf“/„einmalige Beihilfe“) können Sie zusammen mit dem Mehrbedarf für Schwangere beantragen.

  • Pauschale für die Grundausstattung Ihres Babys
    Diese Unterstützungsleistung (sogenannter „Einmalbedarf“) können Sie ebenfalls zusammen mit dem Mehrbedarf für Schwangere beantragen.

So geht's

Teilen Sie Ihre Schwangerschaft Ihrer Sachbearbeiterin/Ihrem Sachbearbeiter mit und fügen Sie eine ärztliche Bescheinigung, aus der das Datum der festgestellten Schwangerschaft sowie der voraussichtliche Geburtstermin hervorgehen, bei. Am einfachsten geht das über »www.jobcenter.digital mit folgender Nachricht (Bescheinigung nicht vergessen!):

Antrag auf Mehrbedarf bei Schwangerschaft und einmalige Beihilfen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit heutigem Datum beantrage ich den Mehrbedarf bei Schwangerschaft nach § 21 Abs. 2 SGB II. Als Nachweis füge ich diesem Antrag eine ärztliche Bescheinigung, aus der das Datum der festgestellten Schwangerschaft sowie der voraussichtliche Geburtstermin hervorgehen, bei.

Darüber hinaus beantrage ich gleichzeitig einmalige Beihilfen nach § 21 Abs. 3 SGB II zur Beschaffung von Umstandskleidung sowie der Babyerstausstattung.

Mit freundlichen Grüßen

(Vorname und Nachname)

 

Bitte beachten Sie jedoch:

Bei der Bewilligung der o. g. Einmalbedarfe wird Ihre individuelle Situation berücksichtigt. Hierbei spielen auch Zahl und Alter der bereits vorhandenen Kinder eine Rolle.

Sie sind bereits schwanger, wenn Sie Bürgergeld beantragen?

In diesem Fall können Sie Ihre Schwangerschaft im Hauptantrag unter Punkt 5 („Prüfung eines Mehrbedarfs“) vermerken. Bitte legen Sie auch dann einen Nachweis vor, aus dem der voraussichtliche Entbindungstermin hervorgeht.

Fragen & Antworten

Was es zu beachten gilt, wenn Sie schwanger sind und Bürgergeld beziehen, haben wir »hier zusammengefasst.