2020 weniger Widersprüche im Jobcenter Schwalm-Eder (Kopie)

Pressemitteilung vom 15. Januar 2021

Beim Jobcenter Schwalm-Eder sind 2020 insgesamt 139 Widersprüche weniger als 2019 eingegangen. In 2020 wurden 521 Widersprüche eingelegt, in 2019 waren es noch 660.

Für den Rückgang macht Geschäftsführer Hans-Gerhard Gatzweiler vorrangig drei Ursachen aus: „2020 hat der Landkreis die Kostenerstattung umgestellt und wendet für die „Kosten der Unterkunft“ (Kaltmiete und Nebenkosten ohne Heizkosten) die Wohngeldtabelle an. Für eine allein im Haushalt lebende Person beispielsweise betrug diese 2020 knapp 372 Euro, 2019 waren es nur rund 343 Euro. Diese neuen Grenzen gelten auch für das Jobcenter, was bedeutet, dass viele unserer Kundinnen und Kunden in ihren bisherigen Wohnungen bleiben und Umzüge in günstigere Wohnungen nicht gefordert werden mussten. Wegen den höheren Erstattungen gab es auch weniger Widersprüche.“

Als zweite Ursache nennt Gatzweiler das zeitweise Aussetzen persönlicher Gespräche in den Hochzeiten der Corona-Pandemie, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes stattdessen telefonisch oder per E-Mail stattgefunden hätten: „Das Nicht-Erscheinen zu Beratungsgesprächen ohne wichtigen Grund ist grundsätzlich sanktionierbar (§ 32 SGB II), die mit Abstand meisten Sanktionen sind darauf zurückzuführen. Mit weniger Terminen gab es folglich auch weniger Sanktionen. Wird eine Sanktion nicht ausgesprochen, gibt es auch keinen Widerspruchsgrund.“

Den dritten Grund sieht Gatzweiler im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie: „Im Frühjahr 2020 vereinfachte der Gesetzgeber den Zugang zur Grundsicherung: In den ersten sechs Monaten des Bewilligungszeitraumes werden seitdem die tatsächlichen Kosten der Unterkunft anerkannt, auch wenn diese eigentlich zu hoch sind. Zudem wird auf die Vermögensprüfung verzichtet.“ Mit den beiden Erleichterungen sind zwei weitere häufige Widerspruchsgründe weggefallen.

Zum Hintergrund

Angemessene Kosten der Unterkunft

Welche Kosten der Unterkunft (KdU) angemessen und damit durch das Jobcenter Schwalm-Eder übernommen werden, entscheidet der Schwalm-Eder-Kreis als kommunaler Träger des Jobcenters. Zur Bestimmung der Angemessenheit von Unterkunftskosten wenden Jobcenter Schwalm-Eder und Schwalm-Eder-Kreis ab dem 01.01.2019 bis vorläufig zum 31.12.2022 die jeweils aktuelle Tabelle nach dem Wohngeldgesetz zuzüglich eines Sicherheitszuschlages in Höhe von 10 % an. Die genauen Zahlen sind auf www.schwalm-eder-kreis.de hinterlegt.

Über das Jobcenter Schwalm-Eder

Das Jobcenter Schwalm-Eder ist eine gemeinsame Einrichtung (gE) des Schwalm-Eder-Kreises und der Agentur für Arbeit Korbach. Seine Mitarbeiter vermitteln Arbeits-, Ausbildungs- und Praktikumsplätze, stärken mit Qualifizierungen und beraten u. a. zur Chancengleichheit und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die „Leistungsabteilung“ prüft und bearbeitet Anträge auf finanzielle Unterstützung. Im Landkreis ist das Jobcenter an vier Standorten (Fritzlar, Melsungen, Homberg (Efze) und Schwalmstadt) vertreten. Seine gesetzlichen Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch II (SGB II).

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