Schlichtungsstelle für den Kooperationsplan

Im Bereich der Arbeitsvermittlung hat der „Kooperationsplan“ die bisherige „Eingliederungsvereinbarung“ (EGV) abgelöst. Wenn hier keine Einigung möglich ist, kann die Schlichtungsstelle aufgesucht werden.

Was ist der Kooperationsplan?

Der rechtlich unverbindliche neue Kooperationsplan stellt eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Arbeitsvermittlung und Bürgergeldbeziehenden in den Vordergrund. Er hält die nächsten Schritte und Vereinbarungen bis zum nächsten Beratungstermin fest.

Warum gibt es für den Kooperationsplan eine Schlichtungsstelle?

Arbeitsvermittlung und Bürgergeldbeziehende erarbeiten den Kooperationsplan gemeinsam. Treten bei dessen Erstellung oder Verlängerung unterschiedliche Vorstellungen auf und kommt es dabei zu keiner gemeinsamen Lösung, besteht die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Eine Schlichtungsperson wird dann in einem gemeinsamen Gespräch versuchen, gemeinsam mit allen Beteiligten eine Lösung zu finden. Dabei darf die Schlichtungsperson vorher nicht in die Beratung eingebunden sein worden. Ferner hat sie vom Jobcenter keine Vorgaben für das Schlichtungsgespräch erhalten und fungiert dadurch als neutraler Vermittler. Damit sich der Eingliederungsprozess nicht unnötig verzögert, ist das Schlichtungsverfahren auf vier Wochen begrenzt. Das Verfahren kann vom Leistungsbeziehenden, der Arbeitsvermittlung oder von beiden gemeinsam eingeleitet werden.

Kontakt zur Schlichtungsstelle für den Kooperationsplan

Herr Hans-Jürgen Köbberling
Zum Schönfeld 2 · 34286 Spangenberg
Tel. 05663 414 · E-Mail:

Zuständig für Bürgerinnen und Bürger aus

  • Felsberg
  • Guxhagen
  • Körle
  • Malsfeld
  • Melsungen
  • Morschen
  • Spangenberg


Herr Willi Werner
Fritzlarer Str. 18 · 34295 Edermünde
Tel. 05603 2114 · Fax: 05603 6523 · E-Mail:

Zuständig für Bürgerinnen und Bürger aus

  • Bad Zwesten
  • Borken
  • Edermünde
  • Fritzlar
  • Gudensberg
  • Homberg (Efze)
  • Knüllwald
  • Niedenstein
  • Wabern


Herr Amtsgerichtsdirektor a. D. Erhard Spanknebel
Wierastr. 45 · 34613 Schwalmstadt
Tel. 06691 22471 · E-Mail:

Zuständig für Bürgerinnen und Bürger aus

  • Frielendorf
  • Gilserberg
  • Jesberg
  • Neuental
  • Neukirchen
  • Oberaula
  • Ottrau
  • Schrecksbach
  • Schwalmstadt
  • Schwarzenborn
  • Willingshausen