Rechtskreiswechsel

Pressemitteilung vom 7. Juni 2022

Menschen, die seit Februar 2022 aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, werden seit dem 1. Juni 2022 von den Jobcentern betreut. Sie wechseln vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Grundsicherung (SGB II), sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Gesetzliche Voraussetzungen
Anträge auf Leistungen der Grundsicherung können beim Jobcenter gestellt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Rechtskreiswechsel erfüllt sind: Voraussetzungen für den Bezug von SGB-II-Leistungen ist eine Fiktionsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und eine erkennungsdienstliche Behandlung, also eine zweifelsfreie Klärung der Identität, oder mindestens die Speicherung der Daten im Ausländerzentralregister (AZR). Zusätzlich müssen die weiteren Voraussetzungen zum Bezug der Grundsicherung wie Hilfebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit vorliegen. „Wer vor dem 1. Juni nach Deutschland eingereist ist und bereits Leistungen nach dem AsylbLG vom Landkreis erhalten hat, erhält die Leistung der Grundsicherung nahtlos und ohne Unterbrechung, auch wenn der Antrag erst im Laufe der Monate Juni oder Juli im Jobcenter abgegeben werden kann“, so Uwe Rauch, Geschäftsführer des Jobcenters Schwalm-Eder.

Benötigte Unterlagen
Zusätzlich zum vollständig ausgefüllten Antrag benötigt das Jobcenter eine Kopie des Aufenthaltstitels oder von der Fiktionsbescheinigung, Kontoauszüge des deutschen Kontos ab Kontoeröffnung bis zum aktuellen Tag, eine Kopie des Mietvertrags, eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse und der Nachweis über den Bezug von Kindergeld benötigt - für Kinder sollte bei der Familienkasse Kindergeld beantragt werden. Dieses gilt als Einkommen und wird vom Jobcenter angerechnet.

Alle Hilfen aus einer Hand
Die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter unterstützen alle Menschen mit Fluchterfahrung gleichermaßen - unabhängig von ihrer Herkunft. Für die Geflüchteten aus der Ukraine erhöht sich durch den Übergang vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung die Höhe des Regelsatzes und es werden die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft übernommen. Zusätzlich werden die Menschen in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen.

Aufgaben und Zuständigkeiten der Jobcenter
Die Jobcenter beraten und unterstützen beim Eintritt in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt. In einem ersten Schritt erhalten die geflüchteten Menschen bei Bedarf Unterstützung bei der Suche nach einer Kinderbetreuung, beim Spracherwerb sowie bei der Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen. Danach sind Unterstützung bei der Vermittlung in Beschäftigung, Qualifizierung und Weiterbildung und auch Unterstützung bei der Anerkennung von Berufs- und Bildungsabschlüssen möglich. Ziel ist es, die Menschen ausbildungsadäquat zu vermitteln.

Antragstellung auch online möglich
Der Antrag auf Leistungen nach dem SGB II ist in den Eingangszonen des Jobcenters erhältlich, kann als »PDF-Datei über deren Homepage heruntergeladen oder »online übergestellt werden. Ab dem 1. Juni 2022 unterstützen im Jobcenter Schwalm-Eder ukrainischsprachige Dolmetscher bei der Antragstellung und allgemeinen Fragen.

Über das Jobcenter Schwalm-Eder
Das Jobcenter Schwalm-Eder ist in Fritzlar (Schladenweg 29), Homberg (Wallstr. 16), Melsungen (Schwarzenberger Weg 31) und Schwalmstadt (Am Großen Wallgraben 36) vertreten. Die Postleitzahl der Kundin/des Kunden entscheidet, welcher Standort zuständig ist. Bei Besuchen wird weiterhin das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske empfohlen.


Pressekontakt:
Bei Rückfragen erreichen Sie die Pressestelle des Jobcenters unter .

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